Rückblick: Feministische Rechtsanwältinnen.

In den achtziger Jahren entstehen vor allem in Norddeutschland und Berlin Anwältinnen-Kanzleien. Die jungen Juristinnen kommen aus der feministischen und aus der Frauenhaus-Bewegung. Sie haben selbst diskriminierende Erfahrungen u.a in der juristischen Ausbildung gemacht (dazu die spätere Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach). Ihr Angebot trifft auf eine steigende Nachfrage vor allem bei in Scheidung lebenden Frauen und solchen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind und sich bei Anwälten schlecht aufgehoben fühlen.

Kritisch reflektieren sie in der Sendung unter anderem auch das „männliche“ Recht, wenn es zum Beispiel um das Thema „Prostitution“ geht.

Zu Wort kommen Jutta Limbach (damals noch Rechtssoziologin) sowie feministische Anwältinnen der ersten Stunde: Gisela Friedrichs, Anita Roggen, Gisela Frederking, Sigrid Seiler (Hamburg) und Alexandra Goy (Berlin) – ebenso wie männliche Kollegen und Richter, Mandantinnen und Anwaltsgehilfinnen.

 

Feature; Saarländischer Rundfunk, 2. Programm, Frauenfunk vom 12.11.1988

 


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„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich