Rückblick: Das neue Betreuungsrecht oder: Das Ende der Entmündigung.

Fast 100 Jahren schützte das Bürgerliche Gesetzbuch nur das Vermögen, nicht aber den alten, kranken, behinderten und hilfsbedürftigen Menschen selbst. Das neue Recht, das die Vormundschaft über Erwachsene ab 1.1.1992  abschafft, stellt im Gegensatz zum alten Recht den Menschen und seine individuellen Wünsche in den Mittelpunkt; gesetzliche BetreuerInnen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sollen dazu beitragen, die hohen Anforderungen des Gesetzes zu verwirklichen.

Doch wird das Umdenken gelingen? Und sind zum Beispiel die Gerichte personell gut genug ausgestattet, um jeden Einzelfall zu überprüfen?

 

Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 08.01.1992

 


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