Dies ist eine der ersten Sendungen, in denen ich mich (bis auf den heutigen Tag) mit der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Recht auseinandersetze. Im Rentenrecht lässt sich die Diskriminierung besonders gut verstecken, knüpft doch das Recht der Altersvorsorge an das Familienmodell der 50er Jahre mit dem Alleinverdiener, einer lebenslangen Ehedauer und Frauen-Unterhalt auch nach einer Scheidung an. Schon ab den siebziger Jahren waren diese Voraussetzungen mehr und mehr durch die gesellschaftliche und die rechtliche Entwicklung überholt. Für verheiratete Mütter mit Erwerbsunterbrechungen und Teilzeit-Arbeit ist Altersarmut seitdem vorprogrammiert.
Feature; NDR 4 „Forum 4“ vom 28.1.1997
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„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich