Rückblick: Die Große Kindschaftsrechtsreform: Ab 1.7.1998 gilt die gemeinsame elterliche Sorge für Väter ehelicher und nicht ehelicher Kinder.

Untertitel: Kommt die Entmachtung der Mütter?

Die alleinige elterliche Sorge nach einer Scheidung – in der Regel der Mutter – hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1982 für verfassungswidrig erklärt. Die gemeinsame elterliche Sorge für Väter ehelicher und nicht ehelicher Kinder ab dem 1.7.1998 war dann heiß
umstritten. Auf das „Warum“ will die Sendung Antworten geben.

(Die Diskussion sollte sich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder, auch gegen den Widerstand der Mütter, wiederholen, vgl. die Sendung vom 27.11.2012)

 

Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 18.6.1997

 


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„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich