Eltern leisten ihren Beitrag zur Pflegeversicherung gleich zweimal, sagt das Bundesverfassungsgericht: nicht nur in Geld, sondern auch mit der kostspieligen Erziehung von Kindern. Kinderlosen erwächst daraus ein finanzieller Vorteil. Wie ist diese Ansicht einzuschätzen? Welche Schlüsse sind aus dem Urteil zu ziehen?
Essay; NDR 4 „Forum 4“ vom 29.8.2001