Rückblick: Zwei Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes – wie deutsche Veterinäre beim Schächten wegsehen.

Am 15. Januar 2002 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, die die Wellen der Empörung nicht nur bei Tierschützern hoch schlagen ließ : Es erlaubte Muslimen das betäubungslose Schlachten, Schächten genannt, wenn ihr Glaube ihnen das zwingend gebietet. Allerdings hat das Gericht die Ausnahmegenehmigung an einen Sachkundenachweis geknüpft.

Die Nachfrage ist groß und der Markt mit geschächtetem Fleisch lukrativ.  Und muslimische Schächter haben es gar nicht nötig, diesen Sachkundenachweis zu erbringen – denn: Kleine Schlachthöfe vertuschen, dass sie illegal schächten lassen – aus wirtschaftlichen Gründen. Selbst die zuständigen Behörden schauen dabei nicht selten weg.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 14.01.2004