Rückblick: Ist der Tierschutz in guter Verfassung? Art. 20 a Grundgesetz in der Praxis.

Hätte es das „Schächt“-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ( es erlaubt Muslimen das betäubungslose Schlachten unter Auflagen, vgl. die Sendung vom 14.1.2004 ) nicht gegeben, dann wäre der Tierschutz als Staatsziel wahrscheinlich nie ins Grundgesetz gekommen. Doch was bewirkt Artikel 20a GG nun in der Praxis – zum Beispiel in Bezug auf Tierversuche, Tiertransporte, Massentierhaltung? Die Sendung zeigt auf, wie schwierig ein Umdenken ist – schließlich waren Tiere bis 1990 noch Sachen.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 29.7.2004