Ist Hartz IV überhaupt noch verfassungsgemäß, gemessen an Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ ? Ende Juli 2006 trat der Kinderschutzbund mit der Meldung an die Öffentlichkeit, dass sich seit dem Inkrafttreten von Hartz IV die Kinderarmut in Deutschland verdoppelt hat: auf rund zweieinhalb Millionen Kinder.
Auf dem Prüfstand stehen nicht nur die Höhe und die Berechnung des Regelsatzes. In der Sendung wird unter anderem auch darauf eingegangen, warum der Schutz von Ehe und Familie ( aus Art. 6 Grundgesetz )ausgehöhlt und die Unverletzlichkeit der Wohnung ( aus Art. 13 GG ) nicht mehr garantiert sein könnte. Als rechtlich sehr problematisch wird auch eine weitere Gesetzesverschärfung angesehen, die junge Erwachsene unter 25 Jahren zwingt, bei den Eltern wohnen zu bleiben. Dass seit August 2006 Stiefväter auch für ihre Stiefkinder aufkommen müssen, könnte einen Bruch der Rechtssystematik darstellen, in der Sozialrecht und Familienrecht eigentlich aufeinander abgestimmt sein müssen.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 23.11.2006