Kindeswohl statt Phasenmodell. Die heimliche Kulturrevolution im Unterhaltsrecht.

Die Sendung geht den Ursachen dafür nach, dass das Phasenmodell „0-8-15“ im Unterhaltsrecht abgeschafft wurde. Bis 2008 galt: Mütter müssen nicht erwerbstätig sein, bis ihre Kinder in die 2. Klasse kommen; Teilzeit wird von ihnen bis zum 15. Lebensjahr des Kindes und danach wieder Vollzeit erwartet. Nur noch das „Wohl des Kindes“ ist Anknüpfungspunkt für den so genannten „Betreuungserhalt“, nicht mehr die nacheheliche Solidarität mit den Müttern.

 

Essay; NDR Info „Das Forum“ vom 07.11.2007

 


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