Wer schützt die Kinder vor ihren Eltern? Über die gesetzliche Verankerung von Kinderrechten.

Im SWR hieß diese Sendung: „Welche Rechte haben Kinder? Eine juristische Lektion.“

Die deutsche Verfassung kennt zwar Elternrechte, aber keine Kinderrechte. Laut Artikel 6 des Grundgesetzes gelten Pflege und Erziehung als das natürliche Recht der Eltern, aber gesetzt den Fall, sie sind dazu gar nicht in der Lage, wie sieht es dann mit dem Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung aus?

Welche Rechte hat ein Kind in unserem Rechtssystem? Wird es überhaupt autonom wahrgenommen? Wer schützt es, und wer sind seine Anwälte, gegenüber Eltern und Familie, gegenüber dem Staat? Das Bundesjustizministerium hat vorgeschlagen, Artikel 6 des Grundgesetzes zu erweitern und dadurch die Kinderrechte zu stärken. Hat ein solcher Entwurf überhaupt Chancen, und wenn ja, welche Konsequenzen hätte eine solche Änderung?

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 10.1.2008

 


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„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich