In der Öffentlichkeit werden die Skandale um misshandelte und tote Kinder vor allem als Versagen der Jugendämter dargestellt. Vernachlässigt wird dabei die fast schon ideologische Auseinandersetzung darüber, wo gefährdete Kinder besser aufgehoben sind: bei ihren leiblichen Eltern oder bei Pflegeeltern?
Während im Familienrecht ( betreffend Umgang und Sorge und nicht zuletzt für den Betreuungsunterhalt bis zum Alter eines Kindes von drei Jahren ) durch Gesetz und Rechtsprechung entschieden ist , dass allein das Wohl des Kindes der Maßstab für jede Maßnahme zu sein hat, ist diese Sicht noch nicht in das Recht und die Praxis des Kinderschutzes und insbesondere des Pflegekindschaftswesens vorgedrungen. So wird in vielen Jugendämtern und Gerichtsentscheidungen dem Recht der leiblichen Eltern noch immer der Vorrang gegeben vor dem Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 25.3.2008
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„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich