Neues Konfliktfeld im Familienrecht: Der Umgang und die Umgangspflegschaft.

Nachdem Geschiedene gemeinsam die elterliche Sorge behalten, hat sich der Streit ums Kind auf ein neues Feld verlagert: den Umgang. Seit 1. September 2009 soll die so genannte „Umgangspflegschaft“ dabei helfen, herauszufinden, was dem Wohl des Kindes dient und seinem Willen entspricht; denn das sind zweierlei.

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 22.11.2011


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