Bilanz mit gemischten Gefühlen – das Betreuungsrecht 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten.

Die Abschaffung der Entmündigung über Erwachsene galt 1992 als „Jahrhundertreform“. Gesetzestheorie und Praxis mussten über die Jahrzehnte jedoch wiederholt angeglichen werden. Dies geschah durch das 1. und 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999 und 2005. Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009 hat mit der Patientenverfügung die Autonomie der/des Einzelnen weiter gestärkt. Die Sendung gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, die Entwicklung und eine Einschätzung des Betreuungsrechtes unter anderem aus der Sicht derer, die von Anfang an dabei waren: zum Beispiel Prof. Werner Bienwald, Prof. Gisela Zenz und Günther Keune, der eine Betreuungsbehörde aufbaute und einen Betreuungsverein gründete.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 07.03.2013

 


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Referenz zu meiner Sendung „Gemischte Bilanz – Das Betreuungsrecht nach 20 Jahren“ auf NDR Info „Das Forum“ am 7.3.2013 von 20.30 bis 21 Uhr ( Themen-abend mit Diskussion bis 22 Uhr ).

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