Bilanz mit gemischten Gefühlen – das Betreuungsrecht 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten.
Die Abschaffung der Entmündigung über Erwachsene galt 1992 als „Jahrhundertreform“. Gesetzestheorie und Praxis mussten über die Jahrzehnte jedoch wiederholt angeglichen werden. Dies geschah durch das 1. und 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999 und 2005. Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009 hat mit der Patientenverfügung die Autonomie der/des Einzelnen weiter gestärkt. Die Sendung gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, … Bilanz mit gemischten Gefühlen – das Betreuungsrecht 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten. weiterlesen
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