Nur wenn sich Vater und Mutter nach einer Scheidung die Betreuung ihres Kindes genau zur Hälfte teilen, mindert es die Unterhaltspflicht. Wer muss wem wie viel Unterhalt zahlen? Das BGB kennt diese neue Familienform noch nicht und gibt keine Antwort. Wann ist ein solches Modell überhaupt sinnvoll? Wie wirkt es sich auf Steuer-, Sozial- und Rentenrecht aus?
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 21.07.2015
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Seit dem 01.01.2008 gilt: Nach einer Scheidung gibt es grundsätzlich für Geschiedene nur noch dann Unterhalt, wenn ein gemeinsames kind bis zum Alter von drei Jahren zu betreuen ist. Für die Rechtsprechung und die Anwaltschaft ist das neue Recht eine Herausforderung. Was hat der Gesetzgeber eigentlich beabsichtigt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Geschiedene mit kleinen Kindern?
Feature; NDR Info „Frauenforum“ vom 18.03.2012
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Über die Entwicklung des Scheidungsrechtes seit seiner Reform 2008 unter besonderer Berücksichtigung der Drittel- (oder auch: Dreiteilungs-) Methode.
Stichworte u.a.: Abschaffung des Phasenmodells und damit der nachehelichen Solidarität; Einführung des befristeten, dreijährigen Betreuungsunterhaltes; die vom BGH ersonnene und vom Bundesverfassungsgericht am 11.02.2011 für Verfassungswidrig erklärte Dreiteilungsmethode.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 08.03.2011
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Nach der Abschaffung des Schuldprinzips 1977 wurde Eheverträge in der Regel zugunsten von Männern geschlossen, die ohne Schuldspruch ihre Ex-Frauen keinen Unterhalt mehr zahlen mochten. Fast 30 Jahre danach haben sich die Inhalte von Eheverträgen ins gegenteil verkehrt: Jetzt sollen sie den geschiedenen Frauen Unterhalt über den Zeitraum von drei Jahren sichern; dann das Gesetz gewährt Unterhalt nur noch drei Jahre lang für die Betreuung kleiner Kinder.
( vgl. zur historischen Entwicklung der Eheverträge die Sendung vom 17.11.1995 )
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 25.01.2010
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Die Sendung geht den Ursachen dafür nach, dass das Phasenmodell „0-8-15“ im Unterhaltsrecht abgeschafft wurde. Bis 2008 galt: Mütter müssen nicht erwerbstätig sein, bis ihre Kinder in die 2. Klasse kommen; Teilzeit wird von ihnen bis zum 15. Lebensjahr des Kindes und danach wieder Vollzeit erwartet. Nur noch das „Wohl des Kindes“ ist Anknüpfungspunkt für den so genannten „Betreuungserhalt“, nicht mehr die nacheheliche Solidarität mit den Müttern.
Essay; NDR Info „Das Forum“ vom 07.11.2007
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Sollen Frauen zurück an den Herd, wie es ( 2007 ) Eva Herman und der Augsburger Bischof Mixa empfehlen? Die geplante Unterhaltsrechtsreform konterkariert solche Bestrebungen; verlangt sie doch auch von Müttern kleiner Kinder, so schnell wie möglich ins Berufsleben zurückzukehren.
Als 1900 das Bürgerliche Gesetzbuch und mit ihm das Familienrecht in Kraft traten, tauschten Ehefrauen Kindererziehung, Hausarbeit und ihre Unabhängigkeit gegen die Versorgung durch den Ehemann ein. Erst vor 30 Jahren, am 1.7.1977, wurde die Hausfrauen-Ehe durch das Erste Eherechts-Reformgesetz abgeschafft.
Im Unterhaltsrecht der zurückliegenden drei Jahrzehnte spiegeln sich gesellschaftliche Veränderungen, aber auch Widerstände gegen die Emanzipation. Zu Wort kommen Zeitzeuginnen wie zum Beispiel Bundesverfassungsrichterin a.D. Renate Jaeger, die diesen Prozess begleitet und zum Teil selbst mit gestaltet hat.
Feature; NDR Info „Frauenforum“ vom 24.6.2007
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
2005 zeichnet sich bereits ab, was dann 2008 Gesetz werden wird: Das Unterhaltsrecht soll zeitgemäßer und gerechter werden. Geschiedene sollen stärker als bisher für sich selbst sorgen. Unterhaltsansprüche sollen zeitlich und in der Höhe begrenzt werden. Der Maßstab für die Höhe des Anspruchs soll nicht mehr der Lebensstandard während, sondern der vor der Ehe sein.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 1.9.2005
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Die Sendung beschäftigt sich mit Fragen, für die der Gesetzgeber bis dato keine Lösungen hatte: Wie wirkt sich beispielsweise eine neue Partnerschaft auf den Unterhaltsanspruch der Ex-Frau aus; wie regelt die Rechtsprechung den Fall, dass der Ex-Mann daheim bleibt, als Hausmann sein Kind zweiter Ehe betreut, obwohl er doch seiner ersten Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet ist? Wie ist das Geld zu verteilen, wenn es weder für die Kinder noch für die geschiedene Frau reicht? Und wenn es schon nicht mehr für die Ex-Ehefrau reicht – was ist dann mit dem Unterhalt für die Mutter, mit der der Mann neben seinen ehelichen auch noch ein nichteheliches Kind hat, und die auch nicht erwerbstätig sein kann, weil sie ein gemeinsames Kind betreut?
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 28.4.2004
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Wenn von unsinnigen Steuervergünstigungen die Rede ist, denkt man an steuerfreies Flugbenzin – aber nicht an Väter, die ihren Kindern keinen Unterhalt zahlen. Sie gehören zu den ganz stillen Subventionsbetrügern im Land; denn für die Väter muss der Ersatz-Vater Staat einspringen: Nach Schätzungen handelt es sich dabei um einen Milliarden-Betrag; bezeichnenderweise gibt es weder im Statistischen Bundesamt noch im Bundesfamilienministerium exakte Zahlen über die den Vätern verauslagte Summe.
Der Essay untersucht, wie das geht – dass sich Väter ungerechtfertigt und trotzdem ungestraft am Volksvermögen bereichern dürfen.
Essay; SWR 2 „Wissen“ vom 12.08.2000
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
(Dieser Beitrag führte zu einer Kleinen Parlamentarischen Anfrage im Deutschen bundestag und wurde in allen Punkten bestätigt.)
Nach der Abschaffung des Schuldprinzips kam es in Mode, Eheverträge abzuschließen. Viele unterhaltspflichtige Ex-Ehemänner mochten nämlich nicht einsehen, ihren Ex-Ehefrauen noch viele Jahre lang Unterhalt zu zahlen, wenn sie nicht schuld an der Scheidung waren. In diesen Eheverträgen verzichteten viele Frauen per Formular-Vordruck häufig auf alle Ansprüche, die ihnen nach einer Scheidung zustanden. Erst rund 25 Jahre später, im Jahr 2001, sollten der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht dieser „Un-Sitte“ ein Ende machen.
Feature; SDR (Süddeutscher Rundfunk); ab 1.9.1998, SWR „Heute im Gespräch“ vom 17.11.1995
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Menschen schließen eine Ehe in der Hoffnung auf Liebe und Glück. Im Alltag mit Kindern kommt schnell die Ernüchterung. Welche Mechanismen wirken da? Wie ist der juristische Hintergrund?
Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 3.11.1993
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