In Deutschland müssen die Behörden, vor allem das Jugendamt, eingeschaltet werden – in Australien können sich Kinder selbst helfen, wenn es zu Meinungsverschiedenheit mit den Eltern kommt. Das Verfahren heisst „Antrag auf Scheidung von den Eltern“ und wird vor dem Kindergericht verhandelt. In diesem Verfahren geht es um Hilfe vom Staat, damit Eltern und Kinder wieder zusammen finden.
Die Sendung setzt die australische Rechtslage ins Verhältnis zur deutschen Eltern-Kind-Beziehung zum damaligen Zeitpunkt, 1989 / 1990. Zu Wort kommen Prof. Dr. Ludwig Salgo für die deutsche Seite und eine Anwältin und ein Anwalt des Kindes aus Melbourne / Australien.
Feature, SDR 2 „Der Grüne Punkt“ vom 08.01.1990