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„Herzlichen Dank für Ihren Beitrag in NDR Info!“

Kalle Zander, Geschäftsführer des Betreuungsgerichtstag e.V., schrieb mir zu meiner Sendung auf NDR Info „Das Forum“ am 7.3.2013 von 20.30 bis 21 Uhr (Themen-Abend mit Diskussion bis 22 Uhr) den unten anhängenden Brief:

Bilanz mit gemischten Gefühlen – das Betreuungsrecht 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten.

 

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Bilanz mit gemischten Gefühlen – das Betreuungsrecht 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten.

Die Abschaffung der Entmündigung über Erwachsene galt 1992 als „Jahrhundertreform“. Gesetzestheorie und Praxis mussten über die Jahrzehnte jedoch wiederholt angeglichen werden. Dies geschah durch das 1. und 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 1999 und 2005. Das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz 2009 hat mit der Patientenverfügung die Autonomie der/des Einzelnen weiter gestärkt. Die Sendung gibt einen Überblick über den aktuellen Stand, die Entwicklung und eine Einschätzung des Betreuungsrechtes unter anderem aus der Sicht derer, die von Anfang an dabei waren: zum Beispiel Prof. Werner Bienwald, Prof. Gisela Zenz und Günther Keune, der eine Betreuungsbehörde aufbaute und einen Betreuungsverein gründete.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 07.03.2013

 


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Referenz zu meiner Sendung „Gemischte Bilanz – Das Betreuungsrecht nach 20 Jahren“ auf NDR Info „Das Forum“ am 7.3.2013 von 20.30 bis 21 Uhr ( Themen-abend mit Diskussion bis 22 Uhr ).

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Rückblick: Ein armes Schwein, wer keinen Betreuer hat. Bilanz des Betreuungsrechtes nach zehn Jahren.

Das Betreuungsrecht nach  zehn Jahren

Mit dem Betreuungsrecht hatte der Gesetzgeber ein hoffnungsvolles „Kind“ in die Welt gesetzt – doch als es geboren war, sorgte er nicht dafür: Dem Gesetz fehlte von Anfang an die erforderliche finanzielle Ausstattung. Vor allem auf ehrenamtliche Betreuungen zu setzen musste scheitern, weil Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine nicht genügend Geld hatten, um Ehrenamtliche zu werben und auszubilden. Trotz dieser Mängel lernte „das Kind“ schnell und gut Laufen – dank hoch motivierter Ehrenamtlicher, Behörden- und Vereinsleiter und engagierter Vormundschaftsrichter. Inzwischen ( Stand: 2002 ) gibt es rund eine Million Betreute. Warum so viele? Was hat das Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 1.1.1999 gebracht? Hat sich die Situation für Pflegebedürftige im Heim nachhaltig verbessert? Der Essay befasst sich u.a. auch mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Verhältnis zum Betreuungsrecht.

 

Essay; NDR Info „Das Forum“ vom 5.3.2003

 


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Rückblick: Das neue Betreuungsrecht – auf dem Weg zurück in die alte Vormundschaft?

Bilanz nach fünf Jahren

„Lotteriespiel Betreuungsrecht – nur wer Glück hat, wird nicht entmündigt.“ So überschrieb der Vormundschaftsgerichtstag im November 1996 seine Bilanz über fünf Jahre Betreuungsrecht. Eigentlich sollte die Entmündigung seit dem 1. Januar 1992 abgeschafft sein. Wenn die Fachleute wirklich recht haben – was ist dann schief gelaufen in der Praxis?

 

Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 05.02.1997

 


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Rückblick: Das neue Betreuungsrecht oder: Das Ende der Entmündigung.

Fast 100 Jahren schützte das Bürgerliche Gesetzbuch nur das Vermögen, nicht aber den alten, kranken, behinderten und hilfsbedürftigen Menschen selbst. Das neue Recht, das die Vormundschaft über Erwachsene ab 1.1.1992  abschafft, stellt im Gegensatz zum alten Recht den Menschen und seine individuellen Wünsche in den Mittelpunkt; gesetzliche BetreuerInnen, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sollen dazu beitragen, die hohen Anforderungen des Gesetzes zu verwirklichen.

Doch wird das Umdenken gelingen? Und sind zum Beispiel die Gerichte personell gut genug ausgestattet, um jeden Einzelfall zu überprüfen?

 

Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 08.01.1992

 


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