Eltern leisten ihren Beitrag zur Pflegeversicherung gleich zweimal, sagt das Bundesverfassungsgericht: nicht nur in Geld, sondern auch mit der kostspieligen Erziehung von Kindern. Kinderlosen erwächst daraus ein finanzieller Vorteil. Wie ist diese Ansicht einzuschätzen? Welche Schlüsse sind aus dem Urteil zu ziehen?
Obwohl die Ein-Eltern-Familie absehbar in Zukunft eine immer grössere Rolle spielen wird, nimmt die Öffentlichkeit sie noch immer als unvollständige, als Problem-erzeugende Restfamilie wahr. Es reicht schon das Stichwort „Alleinerziehende“, um Armut und sozialen Abstieg zu assoziieren. Entgegen landläufigen Annahmen bestreiten Alleinerziehende zu Dreiviertel ( exakt: zu 74 Prozent ) ihren Lebensunterhalt durch Berufstätigkeit, und sie sind in ihrer überwiegenden Mehrheit gezwungen, auf Teilzeit zu gehen, weil Kinderbetreuung und -erziehung und Berufstätigkeit sich nur schwer vereinbaren lassen.
Essay; NDR 4 „Forum 4“ vom 2.5.2001
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„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
Die einen finden sie beruhigend, für die anderen sind sie ein Ärgernis: uniformierte Wachmänner- und frauen, die vor Kaufhäusern, auf Bahnsteigen oder in Fußgängerzonen für die Sicherheit der Bevölkerung sorgen sollen. Ihre scheinbare Autorität täuscht: Private nehmen hoheitliche Befugnisse wahr, die ihnen nicht zustehen. Personen festnehmen, Personalien feststellen und Verhören darf nur der Staat im Rahmen der Strafprozessordnung und des Strafrechts. Indem die Polizei, Gewerbe- oder Ordnungsämter staatliche Macht auf private Unternehmen delegieren, machen sie staatliche Gewalt unkontrollierbar, unvorhersehbar und damit ungesetzlich. Auf seine ungelösten sozialen Probleme ( Obdachlose in der Unterführung, Drogenkranke am Bahnhof ) reagiert der Staat nicht nur unangemessen – er verletzt auch die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger.
Singles müssen oft als Sündenböcke für Negativ-Erscheinungen der Gesellschaft herhalten: Sie seien egoistisch, beziehungsunfähig, konsumorientiert und kinderfeindlich, heißt es. Einen anderen Eindruck gewinnt, wer Single-Menschen über ihr Leben befragt. Dann erweist sich: Das überwiegend weibliche Phänomen „Single“ ist nicht die Ursache für gesellschaftliche Veränderungen, sondern die Konsequenz aus einer veränderten Gesellschaft. Die zunehmende ökonomische Unabhängigkeit der Frau wirkt sich auf das Verhältnis der Geschlechter zueinander aus. Partnerschaftliche Ansprüche werden im traditionellen Verständnis von Ehe und Familie häufig enttäuscht. In der Industriegesellschaft bestimmt die Berufstätigkeit das Selbstwertgefühl und den Platz im öffentlichen Leben. Der moderne Arbeitsmarkt fordert den ungebundenen, selbstverantwortlichen Menschen. Deshalb führen die persönlichen Lebenserfahrungen und die objektiven Lebensumstände notwendig zu einer unwillkommenen, aber eigenständigen neuen Lebensform.
Essay; NDR 4 „Forum 4“ vom 14.01.1998
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Dies ist eine der ersten Sendungen, in denen ich mich (bis auf den heutigen Tag) mit der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Recht auseinandersetze. Im Rentenrecht lässt sich die Diskriminierung besonders gut verstecken, knüpft doch das Recht der Altersvorsorge an das Familienmodell der 50er Jahre mit dem Alleinverdiener, einer lebenslangen Ehedauer und Frauen-Unterhalt auch nach einer Scheidung an. Schon ab den siebziger Jahren waren diese Voraussetzungen mehr und mehr durch die gesellschaftliche und die rechtliche Entwicklung überholt. Für verheiratete Mütter mit Erwerbsunterbrechungen und Teilzeit-Arbeit ist Altersarmut seitdem vorprogrammiert.
Feature; NDR 4 „Forum 4“ vom 28.1.1997
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