Ab Mitte des Jahres 2005 wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um o,5 Prozent angehoben, nicht aber für die Arbeitgeber. Schon seit einem Jahr gibt es zum Beispiel die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal, Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten von fünf bis zehn Euro und erhöhte Krankenhaus-Kosten. Brillen und andere Sehhilfen zahlen die Kassen nur noch bei schwerer Sehbehinderung und für Kinder unter 18 Jahren.
Wenn Leistungen gekürzt und gleichzeitig verteuert werden, dann stellen sich Fragen – beispielsweise danach: Was hat das Gesundheitssystem bisher so teuer gemacht? Wie könnte es künftig leistungsfähiger – also effektiver und damit preiswerter werden? Welche Rolle spielen dabei die Frauen? Und es ist auch zu hinterfragen, ob die gängigen Begründungen für Sparmaßnahmen überhaupt stichhaltig sind.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 18.1.2005