oder auch: Staatliche Regeln oder Loyalitätspflichten? Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Kritik.
Die christlichen Kirchen in Deutschland erfüllen mit staatlichem Geld die staatliche Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Die katholische Kirche erwartet von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Einrichtungen neben der Religionszugehörigkeit darüber hinaus, dass sie sich im Privatleben entsprechend den Werte- und Moralvorstellungen der katholischen Lehre verhalten. Die christlichen Kirchen dürfen auch darüber entscheiden, wie sie die Arbeitsverhältnisse ihres Personals organisieren. Sie haben ihr eigenes Arbeitsrecht, während weltliche Arbeitgeber an die allgemein gültigen Arbeitsrechtsregeln gebunden sind.
Der Arbeitsmarkt im Kirchenbereich betrifft rund 1,3 Millionen Menschen. Wenn die Kirchenzugehörigkeit für den Zugang vorausgesetzt wird, dann bedeutet das eine Berufssperre für Viele, die nicht in der Kirche sind. Aus diesem und aus anderen Gründen ist das weitgehende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in die Kritik geraten.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 27.05.2014