Schlagwort-Archive: Sorgerecht

Fortschritt für Väter und Rückschritt für Mütter? Die geplante gemeinsame elterliche Sorge für Väter nicht ehelicher Kinder.

Bis 2010 konnte der Vater eines nicht ehelichen Kindes gegen den Willen der Mutter kein Sorgerecht erhalten. Der seinerzeit vorliegende Gesetzentwurf wollte unter anderem auch dem relativ neuen gesellschaftlichen Phänomen der „aktiven Vaterschaft“ Rechnung tragen, bei dem Väter und Mütter von traditionellen Geschlechterrollen abrücken. Und er führt zu „pro“ und „contra“ der geS, die ideologisch aufgeladen sind.

 

Feature; „Das Forum“ vom 27.11.2012

 


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„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich

Neues Konfliktfeld im Familienrecht: Der Umgang und die Umgangspflegschaft.

Nachdem Geschiedene gemeinsam die elterliche Sorge behalten, hat sich der Streit ums Kind auf ein neues Feld verlagert: den Umgang. Seit 1. September 2009 soll die so genannte „Umgangspflegschaft“ dabei helfen, herauszufinden, was dem Wohl des Kindes dient und seinem Willen entspricht; denn das sind zweierlei.

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 22.11.2011


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Von der Rechtsunsicherheit zur Verfassungswidrigkeit? Über die Entwicklung des Scheidungsrechtes seit seiner Reform 2008.

Über die Entwicklung des Scheidungsrechtes seit seiner Reform 2008 unter besonderer Berücksichtigung der Drittel- (oder auch: Dreiteilungs-) Methode.

Stichworte u.a.: Abschaffung des Phasenmodells und damit der nachehelichen Solidarität; Einführung des befristeten, dreijährigen Betreuungsunterhaltes; die vom BGH ersonnene und vom Bundesverfassungsgericht am 11.02.2011 für Verfassungswidrig erklärte Dreiteilungsmethode.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 08.03.2011

 


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Rückblick: Die Große Kindschaftsrechtsreform: Ab 1.7.1998 gilt die gemeinsame elterliche Sorge für Väter ehelicher und nicht ehelicher Kinder.

Untertitel: Kommt die Entmachtung der Mütter?

Die alleinige elterliche Sorge nach einer Scheidung – in der Regel der Mutter – hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1982 für verfassungswidrig erklärt. Die gemeinsame elterliche Sorge für Väter ehelicher und nicht ehelicher Kinder ab dem 1.7.1998 war dann heiß
umstritten. Auf das „Warum“ will die Sendung Antworten geben.

(Die Diskussion sollte sich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder, auch gegen den Widerstand der Mütter, wiederholen, vgl. die Sendung vom 27.11.2012)

 

Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 18.6.1997

 


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