„Pech für realsozialistische Familienarbeiterinnen. Hausfrauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, haben keine Rentenansprüche. Ex-Männer müssen nicht teilen.“
taz vom 24.11.2015, S. 7
taz_DDR-Geschiedene
„Pech für realsozialistische Familienarbeiterinnen. Hausfrauen, die zu DDR-Zeiten geschieden wurden, haben keine Rentenansprüche. Ex-Männer müssen nicht teilen.“
taz vom 24.11.2015, S. 7
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