Rückblick: Dürfen RichterInnen aus der ehemaligen DDR auch bei uns weiterhin Recht sprechen?

Unterschiedlicher hätte das Richterbild nicht sein können: In Westdeutschland sind RichterInnen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. In Ostdeutschland arbeiteten sie mit anderen Justizorganen und den Sicherheitsorganen zusammen und das Ostberliner Justizministerium kontrollierte ihre Tätigkeit. Während sie auf ihre Überprüfung durch Richterwahlausschüsse warten, ob sie für das Richteramt nach westlichem Verständnis geeignet sind, müssen sie Umschulungskurse machen. Wer sind diese Männer und Frauen, wo kommen sie her, was hat sie motiviert, den Richterberuf zu ergreifen? Wie sehen sie ihre Vergangenheit in der DDR?

 

Feature; NDR 4 „Das Forum“ vom 14.1.1991

 

 

wende_richterinnen_ddr_ost_1991