Das Betreuungsrecht nach zehn Jahren
Mit dem Betreuungsrecht hatte der Gesetzgeber ein hoffnungsvolles „Kind“ in die Welt gesetzt – doch als es geboren war, sorgte er nicht dafür: Dem Gesetz fehlte von Anfang an die erforderliche finanzielle Ausstattung. Vor allem auf ehrenamtliche Betreuungen zu setzen musste scheitern, weil Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine nicht genügend Geld hatten, um Ehrenamtliche zu werben und auszubilden. Trotz dieser Mängel lernte „das Kind“ schnell und gut Laufen – dank hoch motivierter Ehrenamtlicher, Behörden- und Vereinsleiter und engagierter Vormundschaftsrichter. Inzwischen ( Stand: 2002 ) gibt es rund eine Million Betreute. Warum so viele? Was hat das Betreuungsrechtsänderungsgesetz vom 1.1.1999 gebracht? Hat sich die Situation für Pflegebedürftige im Heim nachhaltig verbessert? Der Essay befasst sich u.a. auch mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Verhältnis zum Betreuungsrecht.
Essay; NDR Info „Das Forum“ vom 5.3.2003
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