Auf den Spuren der Vergangenheit in die Zukunft.
Im Grundgesetz standen jahrzehntelang drei Normen in friedlichem Widerspruch. Artikel 3 Absatz 2 bestimmt, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Artikel 12 besagt, dass alle Deutschen das Recht haben, „Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte“ frei zu wählen. Der nächste Artikel, 12a, regelte die „Wehrpflicht und andere Dienstverpflichtungen“. In seinem Absatz 4 im letzten Satz stand, dass Frauen „auf keinen Fall Dienst mit der Waffe“ leisten dürfen. Wenn Frauen unbedingt eine Bundeswehruniform anziehen wollten, dann standen ihnen ( seit 1975 ) der Sanitätsdienst und die Militärmusik offen.
Am 11.1.2000 entschied der Europäische Gerichtshof: In Deutschland verstößt der Ausschluss von Frauen vom Waffendienst bei der Bundeswehr gegen die europäische Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Mann und Frau.
Essay; SWR 2 „Eckpunkt“ vom 11.1.2001
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„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich