Selbst bestimmt leben und selbst bestimmt sterben. Wie weit reicht das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende?

Der Schriftsteller Jean Améry, der seinem Leben selbst ein Ende setzte, hielt den Freitod für ein „Privileg des Humanen“. Die grundsätzliche Frage, zu wessen Disposition das Leben steht, hat der Gesetzgeber im Patientenverfügungsgesetz, das am 1.9.2009 in Kraft trat, grundsätzlich geklärt: Aus dem Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz folge, dass auch für die Gestaltung des Lebensendes der individuelle Wille eines Menschen maßgeblich sei. Dagegen sind viele im christlichen Glauben verwurzelte Menschen der Ansicht, dass Gott das Leben gibt und nur er es wieder nehmen darf.

In der praktischen Anwendung des neuen Gesetzes ergeben sich Lücken, und die Diskussion bündelt nun die Chancen und die Risiken eines selbst bestimmten Lebens im Alter; steht die Wirksamkeit der Patientenverfügung doch unter einem Vorbehalt: Der geäusserte Wille muss exakt der aktuellen Behandlungs- und Lebenssituation entsprechen. In der Sendung werden auch Unwägbarkeiten, Unsicherheiten und Zweifelsfragen angesprochen.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 21.7.2010