Trotz guter Konjunktur wächst die Armut. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen betrachten insbesondere auch die Veränderungen in der Mittelschicht. Und sie analysieren, welche Folgen diese Veränderungen für die gesamte Gesellschaft – und für die Demokratie haben. Ein junger Arbeitnehmer, der von diesen Veränderungen persönlich betroffen ist, schildert seine Erfahrungen.
Jedes Jahr gehen dem Staat Millionen-Beträge verloren. Der Staat verliert dort buchstäblich un-schätzbare Summen, wo er Unterhalt zahlt, den eigentlich Väter, Lebenspartner, Ex-Ehemänner oder erwachsene Kinder für ihre alten Eltern aufbringen müssten. Bei den verauslagten Geldern handelt es sich um Steuergelder, die der Staat zurück verlangen kann und muss. Doch die Anforderung ist schwer umzusetzen; denn den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Behörden wird eine Aufgabe zugewiesen, die sonst typischerweise Anwälte wahrnehmen.
Seit den Gesundheitsreformen Anfang der neunziger Jahre ist in deutschen Krankenhäusern nichts mehr so, wie es früher war. Der Zwang zur Wirtschaftlichkeit verändert die Aufgaben und Strukturen innerhalb der Häuser. In Gesprächen mit den Beteiligten – unter anderen den PatientInnen, Krankenschwestern, Pflegeleitungen, Ärzten und der Deutschen Krankenhausgesellschaft – geht die Sendung den Veränderungen nach, die die gelernte Krankenschwester und Diplom-Soziologin Manuela Grimm wissenschaftlich untersucht hat.
Feature; NDR Info „Forum am Sonntag“ vom 27.9.2015
Zur Unterstützung ihrer Arbeit hatten ägyptische und deutsche Kooperationspartner Anfang Juni 2015 ägyptische Politikerinnen aus unterschiedlichen Parteien für eine Woche nach Deutschland eingeladen.
Es war die Woche, in der auch der ägyptische Präsident Abdel Fattah al-Sisi auf Staatsbesuch in der Hauptstadt war und vom Bundestagspräsidenten Norbert Lammert nicht empfangen wurde.
Ich habe die Gruppe drei Tage lang begleitet und dabei in Gesprächen und Beobachtungen differenzierte Einblicke in die schwierige politische Situation in Ägypten gewonnen.
Geschiedene Frauen in Westdeutschland erhalten einen Versorgungsausgleich, wenn sie während der Ehe für die Kindererziehung zuhause blieben – ostdeutsche Frauen, die zwischen 1977 und bis zum Ende der DDR geschieden wurden, nicht. Viele der etwa 300.000 hochbetagten, geschiedenen Mütter leben deshalb heute unter der Armutsgrenze.
Die Sendung geht der Frage nach, wie es dazu kommen konnte – unter anderem im Gespräch mit Herta Däubler-Gmelin, dem Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, der Ostbeauftragten der Bundesregierung, Iris Gleicke, der Rentenexpertin Judith Kerschbaumer, Marion Böker und betroffenen Frauen.
Feature; rbb Kulturradio, „Kulturtermin“ vom 24.2.2015
Kleine Kinder, die von den eigenen Eltern oder Pflegeltern vernachlässigt und verprügelt werden und an den Folgen dieser Misshandlungen sterben, sorgen in den letzten Jahren regelmäßig für Schlagzeilen.
In den meisten Fällen war das Jugendamt schon aktiv geworden und über die schwierigen Familienverhältnisse informiert. Auf die Frage: Wie konnte es dennoch dazu kommen? haben die Medien häufig die Schuldigen schnell gefunden: Das Jugendamt habe geschlafen und die verantwortlichen Erwachsenen hätten sich unvorstellbar abgestumpft und grausam verhalten.
Bei genauerem Hinsehen liegen die Dinge allerdings nicht so einfach. Kindesvernachlässigungen stellen ein vielschichtiges und komplexes Phänomen dar, dem vorzubeugen und das zu bekämpfen eine schwierige Aufgabe ist.
Feature; Themenabend auf NDR Info „Das Forum“ vom 20.11.2014
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
oder auch: Staatliche Regeln oder Loyalitätspflichten? Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in der Kritik.
Die christlichen Kirchen in Deutschland erfüllen mit staatlichem Geld die staatliche Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Die katholische Kirche erwartet von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Einrichtungen neben der Religionszugehörigkeit darüber hinaus, dass sie sich im Privatleben entsprechend den Werte- und Moralvorstellungen der katholischen Lehre verhalten. Die christlichen Kirchen dürfen auch darüber entscheiden, wie sie die Arbeitsverhältnisse ihres Personals organisieren. Sie haben ihr eigenes Arbeitsrecht, während weltliche Arbeitgeber an die allgemein gültigen Arbeitsrechtsregeln gebunden sind.
Der Arbeitsmarkt im Kirchenbereich betrifft rund 1,3 Millionen Menschen. Wenn die Kirchenzugehörigkeit für den Zugang vorausgesetzt wird, dann bedeutet das eine Berufssperre für Viele, die nicht in der Kirche sind. Aus diesem und aus anderen Gründen ist das weitgehende Selbstbestimmungsrecht der Kirchen in die Kritik geraten.
Im Juni 2012 schlossen bundesweit die letzten Filialen der Drogeriemarkt-Kette Anton Schlecker. Das Unternehmen war pleite und hatte die Insolvenz beantragt. Rund 25.000 Beschäftigte, zu 90 Prozent Frauen, verloren ihre Arbeitsplätze. Das Schicksal der so genannten „Schlecker-Frauen“ und das Verhalten der Politik, die finanzielle Hilfe versagte, erregte damals große Aufmerksamkeit. Inzwischen ist das Medien-Interesse abgeklungen; nachzuarbeiten bleibt, wie es zu dieser Katastrophe kommen konnte. Dabei steht auch das Unternehmens- und Insolvenzrecht auf dem Prüfstand.
„Loverboys“ sind ein kriminelles Phänomen, dessen Aufdeckung in Deutschland noch ganz am Anfang steht: Junge, gut aussehende Männer sprechen bevorzugt unsichere, pubertierende Mädchen des Typs „Mauerblümchen“ an – Altersgruppe zwischen 12 und 15 Jahren. Kontakte entstehen zum Beispiel auf dem Schulweg, bei McDonalds, in der Disco oder durchs Internet.
Sie spielen ihnen die große Liebe vor und machen sie Schritt für Schritt emotional, sozial und finanziell von sich abhängig, führen sie nicht selten in Drogenabhängigkeit, Kriminalität und Prostitution. Im anhaltenden Glauben, dennoch den Traumprinzen gefunden zu haben, vertrauen sich die Mädchen aus Kummer, Angst und Scham niemandem an, während die Abhängigkeit schleichend ihre Persönlichkeit zerstört.
Kein Elternhaus kann davor sicher sein, dass auch ihre Tochter Opfer dieses besonderen und derzeit kaum bekannten Verbrechenstyps wird. Bärbel Kannemann, Kommissarin i.R., folgt seit Jahren, auch verdeckt ermittelnd, den Spuren der „Loverboys“. Zu Wort kommen außerdem zum Beispiel ein betroffenes Mädchen, Eltern, Polizei, Schulpersonal (Schulleiter, Schulsozialpädagogin), Psychiater und andere.
Feature; NDR Info „Frauenforum“ vom 29.7.2012
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
Die Namen von Kevin, Lea-Sophie, Lara Mia und zuletzt Chantal stehen dafür, dass diese Kinder auch in ihren Pflegefamilien nicht vor dem Tod geschützt werden konnten. Für ihren Schutz sind vor allem die Jugendämter zuständig. Deren Arbeit ist nach der tödlichen Methadon-Vergiftung von Chantal erneut ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Die Sendung informiert über Strukturen und Verfahrensweisen zum Schutz gefährdeter Kinder.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 3.4.2012
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
„Eine beschnittene Frau ist eine saubere, eine gute Frau, und so eine wollte auch ich sein“, dachte Hadja Kitagbe Kaba aus Guinea in Westafrika, als sie noch ein Kind war. Heute lebt sie in Berlin und kämpft mit dem von ihr gegründeten Verein „Mama Afrika“ gegen Beschneidung.
Terre des Femmes geht davon aus, dass in Deutschland über 20.000 betroffene Frauen leben und mehr als 5.000 Mädchen gefährdet sind. Immer wieder gibt es Gerüchte, dass Genitalverstümmelungen auch in Deutschland stattfinden, doch für Ermittlungsverfahren fehlt derzeit eine eindeutige Rechtsgrundlage.
Feature; Deutschlandfunk „Hintergrund“ Politik vom 05.02.2012
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
Die Landwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten dramatisch gewandelt. Die Konsumenten beziehen ihre Lebensmittel inzwischen meist von großen Agrarbetrieben, die – gefördert mit EU-Subventionen – Landwirtschaft industriell betreiben. Inzwischen stammen 98 Prozent der in Deutschland zum Verzehr gehaltenen Tiere aus der Massentierhaltung. Das ist billig, auch weil die artgerechte Haltung der Tiere oft keine Rolle spielt. Da leben Schweine zusammengepfercht in engen Boxen, Ferkel werden ohne Betäubung kastriert, Puten und Hühnern die Schnäbel gekürzt. Und das trotz des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes. Aber es soll sich an dem fragwürdigen Umgang mit Nutztieren etwas ändern – in Niedersachsen und in der EU.
Drei Frauen, drei Aufbrüche im Alter, die ohne das jeweilige, individuelle Berufs- und Familienleben so nicht stattgefunden hätten: Eine Fachanwältin promoviert jetzt in Bangkok in Ethnologie; eine Lehrerin macht sich als Künstlerin selbständig, eine Schulrätin setzt ihre bildungspolitische Erfahrung für Straßenkinder in Indien ein. Ihre Lebenserfahrungen spiegeln die gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten 40 Jahren, die die Frauen, auf der Suche nach sich selbst, aktiv mitgestaltet haben.
Feature; NDR Info „Frauenforum“ vom 20.02.2011
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder (nach dem Sozialgesetzbuch II) aus dem so genannten „Hartz IV-Gesetz“ (Zitat) „nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums …erfüllen“. (vgl. die Sendung vom 23.11.2006) Bis zum 1. Januar 2011 sollte der Gesetzgeber diesen Zustand geändert haben. Im September 2010 beschloss der Bundestag eine Reform, die die Regelsätze für Erwachsene um fünf Euro auf 364 Euro erhöhte. Kinder sollten zusätzlich zu den bestehenden Leistungen ein monatliches „Bildungpaket“ von 10 Euro erhalten.
Der Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf ( am 17. 12. 2010 ) mit seiner Mehrheit der von SPD und Grünen beziehungsweise FDP-regierten Ländern als unzureichend ab. Die Sendung beschäftigt sich mit dem aktuellen Stand der Hartz IV-Gesetzgebung zu Beginn des Jahres 2011.
Der Schriftsteller Jean Améry, der seinem Leben selbst ein Ende setzte, hielt den Freitod für ein „Privileg des Humanen“. Die grundsätzliche Frage, zu wessen Disposition das Leben steht, hat der Gesetzgeber im Patientenverfügungsgesetz, das am 1.9.2009 in Kraft trat, grundsätzlich geklärt: Aus dem Selbstbestimmungsrecht im Grundgesetz folge, dass auch für die Gestaltung des Lebensendes der individuelle Wille eines Menschen maßgeblich sei. Dagegen sind viele im christlichen Glauben verwurzelte Menschen der Ansicht, dass Gott das Leben gibt und nur er es wieder nehmen darf.
In der praktischen Anwendung des neuen Gesetzes ergeben sich Lücken, und die Diskussion bündelt nun die Chancen und die Risiken eines selbst bestimmten Lebens im Alter; steht die Wirksamkeit der Patientenverfügung doch unter einem Vorbehalt: Der geäusserte Wille muss exakt der aktuellen Behandlungs- und Lebenssituation entsprechen. In der Sendung werden auch Unwägbarkeiten, Unsicherheiten und Zweifelsfragen angesprochen.
Nach mehr als 20 Jahren ( ehrenamtlicher ) Hospizbewegung gehen die Gründungs-Mütter und -Väter in den Ruhestand. Die nachrückende Generation sieht sich vor vielfältigen Herausforderungen: Längst ist nämlich die Hospizarbeit keine Bewegung mehr, sondern ein Teil des öffentlichen Gesundheitswesens geworden.
Die Sendung befasst sich mit den Hintergründen dieses Umbruchs und was er für die Akteurinnen bedeutet, wenn zum Beispiel Ehrenamtliche zu hauptamtlichen ArbeitgeberInnen werden.
Auf einer ganz anderen Ebene liegen die Veränderungen im Umgang mit dem Sterben im Hospiz selbst: Die Gründergeneration war angetreten mit dem Bekenntnis: Sterbehilfe ist tabu. Doch diese christlich-paternalistische Haltung ist nicht mehr unumstritten; die Erfahrung hat gezeigt, dass „glücklich sterben“ auch im Hospiz nicht immer gelingt.
Vom Golfstrom mit milden Temperaturen und viel Niederschlag verwöhnt, bietet der Süden Irlands im County Cork mehr als Rindvieh auf grüner Wiese: Es locken neue Gärten und alte Parks von subtropischer Üppigkeit – so vielgestaltig und eigenwillig wie die Menschen, die sie geerbt oder angelegt haben. Im Kilravock-Garten etwa ist Phoeme Rose verrückt nach Pflanzen, die sie – je schwieriger, desto besser – aus fremdländischen Samen zieht. In Anne´s Grove vergleicht Patrick Annesley Rhododendron-Blüten mit dem Duft amerikanischer Witwen, und im Park der tausendjährigen Burg von Blarney krempelt der Schlossherr persönlich die Ärmel auf.
Feature; NDR Info „Zwischen Hamburg und Haiti“ vom 22.3.2009
Es war still geworden um das Thema ´Tierversuche´. Das Leiden der Kreaturen fand kaum noch öffentliches Interesse, bis die Bremer Tierschutzbehörde Ende 2008 ein umstrittenes Forschungsprojekt stoppte: ein Experiment an Makaken der Uni Bremen. Bei diesem Experiment ging es nicht um die Erforschung neuer Arzneimittel oder um die Prüfung der Giftigkeit von Chemikalien, sondern allein um Grundlagenforschung, die keinen unmittelbaren Nutzen für die Menschheit hat. Darüber ist nun ein Rechtsstreit zwischen der Behörde und dem Experimentator Andreas Kreiter entbrannt.
Obwohl immer mehr Methoden zur Verfügung stehen, um Tierversuche zu vermeiden, steigt deren Zahl an. Mehr als 2,5 Millionen Kreaturen wurden 2008 in der Forschung verwendet, und die meisten von ihnen nach den Experimenten getötet. Kritiker verweisen auf das Staatsziel Tierschutz, das im Grundgesetz verankert ist, und darauf, dass die im Tierversuch gewonnenen Erkenntnissen oft gar nicht auf den Menschen zu übertragen sind. Forscher der Bremer Universität versichern, dass ihre Tiere die Versuche freiwillig machen. Ich konnte das Versuchsgelände besichtigen und mir ein eigenes Bild machen.
Oder auch: Kein Platz für Kranke? Sparzwänge beeinträchtigen die Patientenversorgung im Krankenhaus.
Es gibt wohl kaum Menschen in Deutschland, die keine Erfahrung mit einem Krankenhaus-Aufenthalt haben – zumindest vom Hörensagen. Es fehle am Geld beziehungsweise am Personal, um Patientinnen und Patienten medizinisch und psychisch gut zu betreuen. Kritisiert werden in diesem Zusammenhang auch die so genannten „Fallpauschalen“: Das sind fest stehende Beträge zur Behandlung bestimmter Krankheiten: zum Beispiel einem Oberschenkelhalsbruch oder einer Blinddarm-Operation. Sie können dazu führen, dass die Menschen zu früh aus der Klinik entlassen werden. Am Sparzwang leiden aber nicht nur die Kranken, sondern auch das Krankenhauspersonal selbst.
„Gelegenheit macht Diebe“. Diese alte Volksweisheit lässt sich auch in die hochtechnisierte Gegenwart übertragen: Wo Daten gesammelt und gespeichert werden, besteht Missbrauchsgefahr. Seit Januar 2008 wird sechs Monate lang ein komplettes Bewegungsprofil gespeichert, vorsorglich und generell und unabhängig von jedem Tatverdacht. Dem kann nur entgehen, wer auf Telefon, Handy, Internet und bargeldlosen Zahlungsverkehr verzichtet.
Die erweiterte Rasterfahndung, der Große Lauschangriff, die Telekommunikationsüberwachung, die Speicherung von Fingerabdrücken, biometrische Passdaten, die Nutzung von Mautdaten, die Fluggastdatenspeicherung, die Online-Durchsuchung – alle diese Maßnahmen sind bereits Gesetz.
Die Politik verspricht mehr Sicherheit – doch wie steht es um die Grundrechte und damit um die Freiheit des Einzelnen?
In der Öffentlichkeit werden die Skandale um misshandelte und tote Kinder vor allem als Versagen der Jugendämter dargestellt. Vernachlässigt wird dabei die fast schon ideologische Auseinandersetzung darüber, wo gefährdete Kinder besser aufgehoben sind: bei ihren leiblichen Eltern oder bei Pflegeeltern?
Während im Familienrecht ( betreffend Umgang und Sorge und nicht zuletzt für den Betreuungsunterhalt bis zum Alter eines Kindes von drei Jahren ) durch Gesetz und Rechtsprechung entschieden ist , dass allein das Wohl des Kindes der Maßstab für jede Maßnahme zu sein hat, ist diese Sicht noch nicht in das Recht und die Praxis des Kinderschutzes und insbesondere des Pflegekindschaftswesens vorgedrungen. So wird in vielen Jugendämtern und Gerichtsentscheidungen dem Recht der leiblichen Eltern noch immer der Vorrang gegeben vor dem Recht des Kindes auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 25.3.2008
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
Im SWR hieß diese Sendung: „Welche Rechte haben Kinder? Eine juristische Lektion.“
Die deutsche Verfassung kennt zwar Elternrechte, aber keine Kinderrechte. Laut Artikel 6 des Grundgesetzes gelten Pflege und Erziehung als das natürliche Recht der Eltern, aber gesetzt den Fall, sie sind dazu gar nicht in der Lage, wie sieht es dann mit dem Anspruch des Kindes auf Pflege und Erziehung aus?
Welche Rechte hat ein Kind in unserem Rechtssystem? Wird es überhaupt autonom wahrgenommen? Wer schützt es, und wer sind seine Anwälte, gegenüber Eltern und Familie, gegenüber dem Staat? Das Bundesjustizministerium hat vorgeschlagen, Artikel 6 des Grundgesetzes zu erweitern und dadurch die Kinderrechte zu stärken. Hat ein solcher Entwurf überhaupt Chancen, und wenn ja, welche Konsequenzen hätte eine solche Änderung?
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 10.1.2008
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
Gewalt daheim, bei der pflegebedürftige ältere Menschen von den eigenen Angehörigen körperlich oder seelisch misshandelt werden, das ist ein Tabu-Thema – von Angst und Scham besetzt.
Mehr als 70 Prozent aller Pflegebedürftigen werden in der eigenen Familie umsorgt. Gepflegt wird über viele Jahre mit großem persönlichen Einsatz und bis an die Grenzen der eigenen Belastbarkeit. In der Regel sind es die Töchter, die ihre Mütter oder Schwiegermütter pflegen. Häufig geben sie ihren Beruf auf, verzichten auf finanzielle Selbständigkeit und eigene Rentenansprüche und pflegen selbst dann noch, wenn sie ihrerseits alt und gesundheitlich eigentlich dazu nicht mehr in der Lage sind.
Die Sendung gibt unter anderem Einblick in den Teufelskreis von Aggression und Schuldgefühlen, fragt nach juristischen Konsequenzen und informiert über Hilfen.
„Bei wilden Müllablagerungen ist das Elend zu sehen und zu riechen“, sagt Ruth Hamper, von Beruf Abfallberaterin bei der Stadt Bielefeld. Zu ihren Aufgaben gehört es, an sogenannten Problemstandorten Hausbesuche zu machen und persönliche Gespräche mit Menschen zu führen, die ihren Müll nicht (mehr) ordnungsgemäß entsorgen können oder wollen. Nach ihrer Erfahrung spiegeln sich in der Abfallsituation zugleich gesellschaftliche Probleme wider: zum Beispiel die Überalterung oder die Familienfeindlichkeit.
Ist Hartz IV überhaupt noch verfassungsgemäß, gemessen an Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, in dem steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ ? Ende Juli 2006 trat der Kinderschutzbund mit der Meldung an die Öffentlichkeit, dass sich seit dem Inkrafttreten von Hartz IV die Kinderarmut in Deutschland verdoppelt hat: auf rund zweieinhalb Millionen Kinder.
Auf dem Prüfstand stehen nicht nur die Höhe und die Berechnung des Regelsatzes. In der Sendung wird unter anderem auch darauf eingegangen, warum der Schutz von Ehe und Familie ( aus Art. 6 Grundgesetz )ausgehöhlt und die Unverletzlichkeit der Wohnung ( aus Art. 13 GG ) nicht mehr garantiert sein könnte. Als rechtlich sehr problematisch wird auch eine weitere Gesetzesverschärfung angesehen, die junge Erwachsene unter 25 Jahren zwingt, bei den Eltern wohnen zu bleiben. Dass seit August 2006 Stiefväter auch für ihre Stiefkinder aufkommen müssen, könnte einen Bruch der Rechtssystematik darstellen, in der Sozialrecht und Familienrecht eigentlich aufeinander abgestimmt sein müssen.
In den letzten vier Jahrzehnten sind Frauen in alle Spitzenpositionen vorgedrungen, die die Justiz in Deutschland zu vergeben hat – zum Beispiel in den der Bundesjustizministerin oder den der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes.
Mit Jutta Limbach (Justizsenatorin in Berlin a.D., Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes a.D.), Lore Maria Peschel-Gutzeit ( zweimal Justizsenatorin in Hamburg, einmal Justizsenatorin in Berlin a.D.) und Karin Schubert ( amtierende Justizsenatorin in Berlin, davor Justizministerin in Sachsen-Anhalt ) geben drei erfolgreiche Juristinnen Einblicke in eine immer noch männlich geprägte Berufswelt. Drei Fachanwältinnen aus dem Straf- und dem Familienrecht sowie eine Rechtstatsachen-Forscherin ergänzen das Bild mit ihren Erfahrungen.
Feature; SWR 2 „Eckpunkt“ 02.02.2006
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
Eigentlich hat mit den nach Peter Hartz benannten Gesetzen alles besser werden sollen: Die im Jahr 2003 mit Hartz I und Hartz II angelaufene große Arbeitsmarktreform sollte Menschen schneller und unbürokratischer wieder in Lohn und Brot bringen; und nach dem Grundsatz „Fördern und Fordern“ sollte sie gleichzeitig auch die Eigeninitiative und die Eigenverantwortung stärken und den Staat und die Staatskasse dadurch entlasten. Die offizielle Hartz-IV-Bilanz zum Jahresende 2005 fällt unterschiedlich aus – je nachdem, wer sie zieht. Gewerkschaften und Sozialverbände jedenfalls üben vernichtende Kritik: DGB-Chef Michael Sommer sagte Ende Dezember 2005 in einem Interview: „Hartz IV hat das gesellschaftliche Klima in diesem Land vergiftet.“ Außer weniger Geld für die Arbeitslosen, so Sommer, hätten die Reformen nichts gebracht. Hat er recht?
Tote Märchenprinzen und Machos in der Sackgasse – was macht heutzutage einen Traummann aus? Frauen, die weder auf Beruf noch auf Familie verzichten wollen, haben klare Vorstellungen: Der ideale Partner teilt sich mit ihnen die Verantwortung für die Kinder und fürs Geldverdienen.
Doch ein guter Vater zu sein ist schwer. Die persönliche Modernisierung des Mannes stößt nicht nur beim Arbeitgeber, bei den Schwiegereltern oder der Sprechstundenhilfe des Kinderarztes auf Hindernisse – auch die eigene Frau macht es ihrem Mann nicht leicht. Volker Baisch gründete deshalb in Hamburg das erste Väterzentrum Deutschlands. Es berät werdende Eltern schon vor der Geburt – denn die eigentlichen Tücken lauern nicht im sozialen Umfeld, sondern in der Beziehung selbst.
Feature; NDR Info „Frauenforum“ vom 27.11.2005
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
Ab Mitte des Jahres 2005 wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung nur für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um o,5 Prozent angehoben, nicht aber für die Arbeitgeber. Schon seit einem Jahr gibt es zum Beispiel die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal, Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten von fünf bis zehn Euro und erhöhte Krankenhaus-Kosten. Brillen und andere Sehhilfen zahlen die Kassen nur noch bei schwerer Sehbehinderung und für Kinder unter 18 Jahren.
Wenn Leistungen gekürzt und gleichzeitig verteuert werden, dann stellen sich Fragen – beispielsweise danach: Was hat das Gesundheitssystem bisher so teuer gemacht? Wie könnte es künftig leistungsfähiger – also effektiver und damit preiswerter werden? Welche Rolle spielen dabei die Frauen? Und es ist auch zu hinterfragen, ob die gängigen Begründungen für Sparmaßnahmen überhaupt stichhaltig sind.
Ihre Anpassungsfähig, ihre Standorttreue, Zähigkeit und Fruchtbarkeit ist der Taube zum Verhängnis geworden. Stadttauben werden gequält, getötet oder ausgehungert . Dabei waren es doch die gleichen Eigenschaften, die sie zum Mythos, zur Friedenstaube werden ließen. Wie der Taubenbestand in Städten tierschutzgerecht geregelt werden kann, ist eine der vielen Fragen, mit denen sich die Sendung befasst.
Hätte es das „Schächt“-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ( es erlaubt Muslimen das betäubungslose Schlachten unter Auflagen, vgl. die Sendung vom 14.1.2004 ) nicht gegeben, dann wäre der Tierschutz als Staatsziel wahrscheinlich nie ins Grundgesetz gekommen. Doch was bewirkt Artikel 20a GG nun in der Praxis – zum Beispiel in Bezug auf Tierversuche, Tiertransporte, Massentierhaltung? Die Sendung zeigt auf, wie schwierig ein Umdenken ist – schließlich waren Tiere bis 1990 noch Sachen.
Wie die Reformen Frauen vom Arbeitsmarkt fernhalten.
Seit geraumer Weile schon sehen wir zu, wie der deutsche Sozialstaat in die Knie geht. Genau genommen seit 1972. Das ist das erste Jahr, in dem erstmals mehr Menschen starben als Kinder nachgeboren wurden. Mit den von Peter Hartz und seiner Kommission vorgeschlagenen Reformen soll alles besser werden. Vor allem soll die Arbeitslosigkeit sinken. Arbeitsmarktpolitik muss dabei speziell für Frauen Priorität haben. Spätestens ab dem Jahr 2010 wird nämlich bei dem prognostizierten Rückgang an Arbeitskräften das Potential gut ausgebildeter Frauen dringend gebraucht. Der Fachkräftemangel ist absehbar. Und mehr Frauen mit mehr Einkommen bedeuten nicht zuletzt auch mehr Nachfrage für den lahmenden Binnenmarkt. Hat der Gesetzgeber bei seiner Reform dieses Frauenspezifikum und darüber hinaus im Blick gehabt, dass der Arbeitsmarkt nicht geschlechtsneutral ist ?
Am 15. Januar 2002 traf das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, die die Wellen der Empörung nicht nur bei Tierschützern hoch schlagen ließ : Es erlaubte Muslimen das betäubungslose Schlachten, Schächten genannt, wenn ihr Glaube ihnen das zwingend gebietet. Allerdings hat das Gericht die Ausnahmegenehmigung an einen Sachkundenachweis geknüpft.
Die Nachfrage ist groß und der Markt mit geschächtetem Fleisch lukrativ. Und muslimische Schächter haben es gar nicht nötig, diesen Sachkundenachweis zu erbringen – denn: Kleine Schlachthöfe vertuschen, dass sie illegal schächten lassen – aus wirtschaftlichen Gründen. Selbst die zuständigen Behörden schauen dabei nicht selten weg.
Widersprüchlich und undurchsichtig sind die Informationen, die über die Situation der Frauen im Iran in den Westen dringen. Frauen werden dort wegen Ehebruchs gesteinigt; gleichzeitig stellen sie in ihrem Land mehr als die Hälfte der Lehrerinnen und Ärztinnen. Die Frauenbewegung ist so stark wie nie zuvor, und trotzdem werden dem weiblichen Teil der Bevölkerung – unter Berufung auf die Scharia – nahezu alle bürgerlichen Rechte verweigert. Der liberale Kleriker Chatami wurde 2001 zum zweiten Mal vor allem mit den Stimmen der Frauen zum Präsidenten gewählt – ohne dass sich die Lage der Frauen verbessert hätte.
Für die nach dem zweiten Weltkrieg geborenen Frauen hatte sich im Verhältnis zur Generation ihrer Mütter etwas Entscheidendes verändert: Das Erstgeborene musste nicht mehr der Stammhalter sein.
Sie nutzten die Chancen ( gute Ausbildung, Erwerbstätigkeit ) für ihre individuelle Entfaltung, von denen auch ihre Töchter profitieren sollten. Für die Töchter und deren Selbstwertgefühl ist auch wichtig, wie sie ihre Mütter in der Rolle als Ehefrau erleben. Und wie reagieren Töchter und Söhne auf eine betont „feministische“ Erziehung?
Feature; SWR 2 „Wissen“ vom 09.03.2002
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
Die Familie, in der Geborgenheit die Beziehung ihrer Mitglieder zueinander prägt, wird immer ein Ort menschlicher Sehnsucht bleiben. Die Realität „Familie“ sieht jedoch anders aus. Zwei Drittel aller Polizeieinsätze gelten häuslicher Gewalt. Prügelnde Ehemänner verursachen dem Staat jährlich einen Schaden von 29 Milliarden Mark und Frauen wie Kindern eine Unmenge Leid.
In der Sendung wird den Besonderheiten des „Tatortes Familie“ nachgegangen, wie etwa den komplizierten seelischen und finanziellen Abhängigkeiten, den Wechselbädern der Gefühle und nicht zuletzt dem immer noch weit verbreiteten Standpunkt: ´Was in den eigenen vier Wänden geschieht, geht niemanden etwas an.´ Erläutert wird, warum seit fünf Jahren das Nachbarland Österreich mit dem sogenannten „Wegweisungsgesetz“ so erfolgreich ist in puncto ´Intervention bei häuslicher Gewalt´ und wie das deutsche Gewaltschutzgesetz, das im Januar 2002 in Kraft treten wird, funktionieren soll.
Feature; NDR 4 „Frauenforum“ vom 5.8.2001
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
Sie versuchen ihren Weg zu gehen wie andere junge Frauen auch. Bei diesem Versuch stoßen sie weniger auf Widerstände in ihrem deutschen Umfeld, sondern an die – von ihrer eigenen Kultur gezogenen – Grenzen im eigenen Kopf. Aber Fragen der Emanzipation sind für sie, auch am Weltfrauentag, kein großes Thema mehr.
Minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge machen nur dann Schlagzeilen, wenn sie auf ihrer Flucht vor Hunger und Krieg umkommen. Heil in Deutschland angekommen haben sie keine Zukunftsperspektiven. Weil ihr Alter meist nicht feststellbar ist, werden sie häufig als strafunmündige Drogendealer instrumentalisiert. In den für sie vorgesehenen Einrichtungen entziehen sie sich oft, weil sie älter sind und die dort gebotene Betreuung ihren Bedürfnissen nicht entspricht. Schulabschluss und Berufsausbildung dürfen sie machen, anschließend aber nicht arbeiten gehen. Im Gespräch mit den Betroffenen und den mit ihnen befassten Institutionen ( zB dem Kinderschutzbund, den Familiengerichten, SozialarbeiterInnen, LehrerInnen ) gibt die Sendung Einblick in die Lebenssituation einer ganz besonderen Gruppe junger Menschen in Deutschland.
Wer hier geboren wird, geht zur Schule, lernt einen Beruf und integriert sich auf diese Weise ganz von selbst – sollte man denken. Doch einen Ausbildungsplatz zu finden ist schon für junge Deutsche keine Selbstverständlichkeit mehr – insbesondere bei schlechten Haupt- und Realschul-Abschlüssen. Sie treffen auf Schwierigkeiten, die gerade auch im deutschen Berufsbildungssystem ihre Ursache haben. Den Problemen, aber auch den Chancen der Berufsausbildung für die junge türkische Bevölkerung geht die Sendung am Beispiel von Hamburg nach.
„Du machst mich krank! Du bringst mich noch ins Grab!“ Die Tatsache ist ebenso ungeheuerlich wie weit verbreitet: Eltern setzen ihre Krankheiten als ´Waffen´ gegen ihre Kinder ein, um sie mit Schuldgefühlen gefügig zu machen. Auch die erwachsenen Kinder durchschauen oft ein Leben lang nicht, welches böse Spiel mit ihnen getrieben wird. Der Hintergrund dazu ist meistens ein psychologisch motiviertes Familiendrama. „Schuldgefühle, schlechtes Gewissen und Verzweiflung sind das Ergebnis, wenn mit der Waffe ´Krankheit´ manipuliert, wenn sie als psychologisches Druckmittel eingesetzt wird,“ schreibt Rita Stiens, die mit ihrem Buch den Anstoß zur Sendung gab. Zu Wort kommen Betroffene, eine Kindertherapeutin, ein Familientherapeut und ein Mediziner.
Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 11.02.1998
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
Wie sinnvoll war der Ministerpräsidenten-Erlass von 1972? Wie erging es den Betroffenen nach der Entlassung aus dem Staatsdienst?
Der Europäische Gerichtshof in Straßburg hat der Lehrerin Dorothea Vogt aus Jever Recht gegeben: Ihre Entlassung aus dem Staatsdienst wegen Mitgliedschaft in der DKP verstieß gegen die Menschenrechtskonvention. Seit 1972 sind Millionen von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern auf ihre politische Gesinnung hin überprüft worden, die Beamte waren oder werden wollten. Anlass zu fragen, was aus dem Anspruch des Staates und den Betroffenen geworden ist; wie „sinnvoll“ der Ministerpräsidenten-Erlass insbesondere an den Schulen war und was er gebracht hat. Wie ging der Lebensweg der Betroffenen weiter? Wie sehen sie ihr Verhalten und ihre Erfahrungen mit den Behörden heute?
Fazit: Der Staat konnte nicht anders und hat doch falsch gehandelt.
Feature; S 2 ( Süddeutscher Rundfunk Stuttgart) „Kultur“ vom 13.12.1997
Die alleinige elterliche Sorge nach einer Scheidung – in der Regel der Mutter – hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 1982 für verfassungswidrig erklärt. Die gemeinsame elterliche Sorge für Väter ehelicher und nicht ehelicher Kinder ab dem 1.7.1998 war dann heiß
umstritten. Auf das „Warum“ will die Sendung Antworten geben.
(Die Diskussion sollte sich bei der gemeinsamen elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder, auch gegen den Widerstand der Mütter, wiederholen, vgl. die Sendung vom 27.11.2012)
Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 18.6.1997
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Elterliche Sorge, Umgang, Kindesschutz – oder auch: Väter, Mütter, Kinder, Pflegeeltern und das Jugendamt“: Zum geschlossenen Bereich
Dies ist eine der ersten Sendungen, in denen ich mich (bis auf den heutigen Tag) mit der strukturellen Benachteiligung von Frauen im Recht auseinandersetze. Im Rentenrecht lässt sich die Diskriminierung besonders gut verstecken, knüpft doch das Recht der Altersvorsorge an das Familienmodell der 50er Jahre mit dem Alleinverdiener, einer lebenslangen Ehedauer und Frauen-Unterhalt auch nach einer Scheidung an. Schon ab den siebziger Jahren waren diese Voraussetzungen mehr und mehr durch die gesellschaftliche und die rechtliche Entwicklung überholt. Für verheiratete Mütter mit Erwerbsunterbrechungen und Teilzeit-Arbeit ist Altersarmut seitdem vorprogrammiert.
Feature; NDR 4 „Forum 4“ vom 28.1.1997
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
Nach der Abschaffung des Schuldprinzips kam es in Mode, Eheverträge abzuschließen. Viele unterhaltspflichtige Ex-Ehemänner mochten nämlich nicht einsehen, ihren Ex-Ehefrauen noch viele Jahre lang Unterhalt zu zahlen, wenn sie nicht schuld an der Scheidung waren. In diesen Eheverträgen verzichteten viele Frauen per Formular-Vordruck häufig auf alle Ansprüche, die ihnen nach einer Scheidung zustanden. Erst rund 25 Jahre später, im Jahr 2001, sollten der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht dieser „Un-Sitte“ ein Ende machen.
Feature; SDR (Süddeutscher Rundfunk); ab 1.9.1998, SWR „Heute im Gespräch“ vom 17.11.1995
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich
Oder auch: „Deutsches Sorgerecht und ausländisches Kindeswohl – eine Gratwanderung für Justiz und Betroffene“
Die Bundesrepublik ist auf dem unumkehrbaren Weg, eine multikulturelle Gesellschaft zu werden. Wo Deutsche mit AusländerInnen leben und arbeiten, da wird auch geliebt und geheiratet. Da kommen Kinder und da wird auch wieder geschieden. FamilienrichterInnen, JugendamtsmitarbeiterInnen, SozialberaterInnen, Mitarbeiterinnen der IAF ( „Interessengemeinschaft der mit Ausländern verheirateten Frauen“) und Andere berichten, vor welchen Schwierigkeiten sie bei der Scheidung von türkischen und gemischt-nationalen Ehen stehen.
Der Aufbau der Justiz in den neuen Bundesländern am Beispiel des Landgerichtes Neubrandenburg (Präsidentin: Karin Schubert)
Die Sendung hat nicht zuletzt die menschliche Seite dieses Aufbaus im Blick: zum Beispiel, wenn RichterInnen aus dem Westen – als Vorgesetzte – auf ehemalige RichterInnen aus dem Osten treffen und mit deren Hoffnungen und Enttäuschungen konfrontiert werden. Sie thematisiert auch, vor welchen rechtlichen, organisatorischen und personellen Problemen die Landgerichtspräsidentin beim Aufbau des Gerichtes stand – mit manchmal skurrilen Anfangsschwierigkeiten und unorthodoxen Lösungswegen in den wichtigsten Rechtsmaterien, Bodenreform und Grundbuchrecht. Auch Vergangenheitsbewältigung musste auf vielfältige und mitunter dramatische Weise geleistet werden. In einer Verquickung von Juristisch-Sachlichem mit Menschlich-Allzumenschlichem entsteht so ein Panorama eines Teils des „Aufbaus Ost“.
Eine von der Caritas in Auftrag gegebene Armutsuntersuchung erbrachte 1992, dass auf vier Sozialhilfeempfänger drei so genannte „verdeckt Arme“ komme, die nicht zu den Behörden gehen. Die Sendung beschäftigt sich mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, wie zum Beispiel Ehe, Scheidung und Schulden; der Wohnungsnot, der Situation Alleinerziehender und der Kinderarmut. Zu Wort kommen der Leiter der Caritas-Studie, Mitarbeiter von Arbeits- und Statistikämtern und Schuldnerberatungsstellen, eine Neurologin und Männer und Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen in Armut und Obdachlosigkeit gerieten.
Das Familienrecht in Westdeutschland ging von der Hausfrauenehe aus – geradezu entgegen gesetzt blieben in Ostdeutschland Mann und Frau, weil immer berufstätig, auch nach einer Scheidung für sich selbst verantwortlich. Wie wirkt sich das West-Recht, das für ganz andere gesellschaftliche Verhältnisse entwickelt worden war, nun auf die Menschen in Ostdeutschland, die in Scheidung leben, aus?
Mit seinem Buch „Die Entfernung vom Wolfsrudel – über den drohenden Krieg der Jungen gegen die Alten“ hatte der Gießener Soziologe und Theologe Riemer Gronemeyer ( er kommt selbst zu Wort ) den Niedergang der Familie als zentralen Konfliktstoff ausgemacht. Hält seine These den Fakten stand?
Junge Mädchen und Frauen bejahen uneingeschränkt ihre Mutterrolle. Doch wie der Verlauf der Sendung zeigt, sind nicht die Kinder als solche das erstrebenswerte Ziel. Vielmehr wird eine glückliche Partnerschaft, menschliche Nähe, ein harmonisches Miteinander in der Familie vom Zusammensein mit Mann und Kindern erhofft. Mütter, die sich selbst als „glücklich“ bezeichnen, sprechen über ihre Erfahrungen. Wie sieht ein Mann damals seine Rolle als Vater und Ehegatte? Für die Frage nach dem „Mutterinstinkt“ wird das Buch von Elisabeth Badinter „Die Mutterliebe“ herangezogen. Als ExpertInnen kommen die Politikwissenschaftlerin Birgit Meyer und der Sozialrichter Jürgen Borchert zu Wort.
Feature; SDR 1 „Heute im Gespräch“ vom 08.05.1991
Das Manuskript zu dieser Sendung finden Sie im geschlossenen Bereich in der Kategorie
„Frau und Gesellschaft – unterschiedliche Themen“: Zum geschlossenen Bereich
In Deutschland müssen die Behörden, vor allem das Jugendamt, eingeschaltet werden – in Australien können sich Kinder selbst helfen, wenn es zu Meinungsverschiedenheit mit den Eltern kommt. Das Verfahren heisst „Antrag auf Scheidung von den Eltern“ und wird vor dem Kindergericht verhandelt. In diesem Verfahren geht es um Hilfe vom Staat, damit Eltern und Kinder wieder zusammen finden.
Die Sendung setzt die australische Rechtslage ins Verhältnis zur deutschen Eltern-Kind-Beziehung zum damaligen Zeitpunkt, 1989 / 1990. Zu Wort kommen Prof. Dr. Ludwig Salgo für die deutsche Seite und eine Anwältin und ein Anwalt des Kindes aus Melbourne / Australien.
Erzählt am Beispiel der Grundschule Brunswick North in Melbourne / Australien
Die Grundschule Brunswick North liegt in einem sozialen Brennpunkt Melbournes. 90 % der Schülerinnen und Schüler sprechen von Haus aus kein Englisch. Deshalb ist der Lehrplan ebenso wie der Schulbetrieb auf die besonderen Bedürfnisse und Probleme dieser Kinder abgestimmt.