Feilschen um fünf Euro. Der Streit um die Hartz IV-Reformen.

Im Februar 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder (nach dem Sozialgesetzbuch II) aus dem so genannten „Hartz IV-Gesetz“ (Zitat) „nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums …erfüllen“. (vgl. die Sendung vom 23.11.2006) Bis zum 1. Januar 2011 sollte der Gesetzgeber diesen Zustand geändert haben. Im September 2010 beschloss der Bundestag eine Reform, die die Regelsätze für Erwachsene um fünf Euro auf  364 Euro erhöhte. Kinder sollten zusätzlich zu den bestehenden Leistungen ein monatliches „Bildungpaket“ von 10 Euro erhalten.

Der Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf ( am 17. 12. 2010 ) mit seiner Mehrheit der von SPD und Grünen beziehungsweise FDP-regierten Ländern als unzureichend ab. Die Sendung beschäftigt sich mit dem aktuellen Stand der Hartz IV-Gesetzgebung zu Beginn des Jahres 2011.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 4.1.2011