Drei Jahre Betreuungsunterhalt – und dann Schluss?

Seit dem 01.01.2008 gilt: Nach einer Scheidung gibt es grundsätzlich für Geschiedene nur noch dann Unterhalt, wenn ein gemeinsames kind bis zum Alter von drei Jahren zu betreuen ist. Für die Rechtsprechung und die Anwaltschaft ist das neue Recht eine Herausforderung. Was hat der Gesetzgeber eigentlich beabsichtigt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Geschiedene mit kleinen Kindern?

 

Feature; NDR Info „Frauenforum“ vom 18.03.2012

 


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