Schlagwort-Archive: Unterhaltsrecht

Vertrauen ist gut – Vertrag ist besser! Eheverträge mit neuen Inhalten.

Nach der Abschaffung des Schuldprinzips 1977 wurde Eheverträge in der Regel zugunsten von Männern geschlossen, die ohne Schuldspruch ihre Ex-Frauen keinen Unterhalt mehr zahlen mochten. Fast 30 Jahre danach haben sich die Inhalte von Eheverträgen ins gegenteil verkehrt: Jetzt sollen sie den geschiedenen Frauen Unterhalt über den Zeitraum von drei Jahren sichern; dann das Gesetz gewährt Unterhalt nur noch drei Jahre lang für die Betreuung kleiner Kinder.

( vgl. zur historischen Entwicklung der Eheverträge die Sendung vom 17.11.1995 )

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 25.01.2010

 


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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich

Kindeswohl statt Phasenmodell. Die heimliche Kulturrevolution im Unterhaltsrecht.

Die Sendung geht den Ursachen dafür nach, dass das Phasenmodell „0-8-15“ im Unterhaltsrecht abgeschafft wurde. Bis 2008 galt: Mütter müssen nicht erwerbstätig sein, bis ihre Kinder in die 2. Klasse kommen; Teilzeit wird von ihnen bis zum 15. Lebensjahr des Kindes und danach wieder Vollzeit erwartet. Nur noch das „Wohl des Kindes“ ist Anknüpfungspunkt für den so genannten „Betreuungserhalt“, nicht mehr die nacheheliche Solidarität mit den Müttern.

 

Essay; NDR Info „Das Forum“ vom 07.11.2007

 


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Steht die Hausfrauen-Ehe vor dem endgültigen Aus? Die Reform des Unterhaltsrechtes will die Eigenverantwortung stärken.

2005 zeichnet sich bereits ab, was dann 2008 Gesetz werden wird: Das Unterhaltsrecht soll zeitgemäßer und gerechter werden. Geschiedene sollen stärker als bisher für sich selbst sorgen. Unterhaltsansprüche sollen zeitlich und in der Höhe begrenzt werden. Der Maßstab für die Höhe des Anspruchs soll nicht mehr der Lebensstandard während, sondern der vor der Ehe sein.

 

Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 1.9.2005

 


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Unterhaltsflüchtige Väter – geprellte Mütter und Kinder. Der staatlich geförderte Generationenbetrug.

Wenn von unsinnigen Steuervergünstigungen die Rede ist, denkt man an steuerfreies Flugbenzin – aber nicht an Väter, die ihren Kindern keinen Unterhalt zahlen. Sie gehören zu den ganz stillen Subventionsbetrügern im Land; denn für die Väter muss der Ersatz-Vater Staat einspringen: Nach Schätzungen handelt es sich dabei um einen Milliarden-Betrag; bezeichnenderweise gibt es weder im Statistischen Bundesamt noch im Bundesfamilienministerium exakte Zahlen über die den Vätern verauslagte Summe.

Der Essay untersucht, wie das geht – dass sich Väter ungerechtfertigt und trotzdem ungestraft am Volksvermögen bereichern dürfen.

 

Essay; SWR 2 „Wissen“ vom 12.08.2000

 


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(Dieser Beitrag führte zu einer Kleinen Parlamentarischen Anfrage im Deutschen bundestag und wurde in allen Punkten bestätigt.)

 

famr_unterhaltsfluechtige_vaeter_kl_parlament_anfrage