Nach der Abschaffung des Schuldprinzips 1977 wurde Eheverträge in der Regel zugunsten von Männern geschlossen, die ohne Schuldspruch ihre Ex-Frauen keinen Unterhalt mehr zahlen mochten. Fast 30 Jahre danach haben sich die Inhalte von Eheverträgen ins gegenteil verkehrt: Jetzt sollen sie den geschiedenen Frauen Unterhalt über den Zeitraum von drei Jahren sichern; dann das Gesetz gewährt Unterhalt nur noch drei Jahre lang für die Betreuung kleiner Kinder.
( vgl. zur historischen Entwicklung der Eheverträge die Sendung vom 17.11.1995 )
Feature; NDR Info „Das Forum“ vom 25.01.2010
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„Ehe, Scheidung, Unterhalt“: Zum geschlossenen Bereich